Glossar
Wichtige Begriffe aus der Pflege verständlich erklärt
Sie haben Fragen zur Pflege?
Hier finden Sie Antworten.
In unseren häufig gestellten Fragen beantworten wir die wichtigsten Themen rund um ambulante Pflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfe und Beratung in Langenfeld – klar und verständlich erklärt.
Ambulante Pflege
Pflege, die im häuslichen Umfeld stattfindet. Dazu gehören Grundpflege, Behandlungspflege und Betreuung.
Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen, Infusionen, Wundversorgung oder Blutzuckerkontrolle.
Mehr Erfahren unter Behandlungspflege.
Betreuungsleistungen
Angebote nach § 45b SGB XI wie Spaziergänge, Gespräche, Begleitung zu Terminen oder Freizeitgestaltung.
Entlastungsbetrag
Monatlich 125 Euro ab Pflegegrad 1. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse gezahlt und kann für Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe eingesetzt werden.
Grundpflege
Pflegeleistungen nach SGB XI: Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Essen, Trinken, Mobilität und Vorbeugung von Druckstellen.
Hauswirtschaftliche Hilfe
Unterstützung im Haushalt, z. B. beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder Wäschewaschen.
Hilfsmittel
Gegenstände, die den Pflegealltag erleichtern, z. B. Rollatoren, Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Sie werden von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen, wenn ärztlich verordnet.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht.
MDK/MD (Medizinischer Dienst)
Der Medizinische Dienst begutachtet den Pflegebedarf und entscheidet, welcher Pflegegrad anerkannt wird.
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Pflichtgespräche für Pflegegeldempfänger. Sie sichern die Qualität der häuslichen Pflege und erhalten den Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegebedürftigkeit
Liegt vor, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Einschränkungen im Alltag dauerhaft Hilfe benötigen.
Pflegegeld
Finanzielle Leistung der Pflegekasse für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Privatpersonen gepflegt werden.
Pflegegrad
Einstufung des Pflegebedarfs in fünf Stufen (1–5). Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen können in Anspruch genommen werden.
Pflegekasse
Zuständige Stelle innerhalb der Krankenkasse, die Pflegeleistungen organisiert und finanziert.
Pflegeleistungen
Gesamtheit aller Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie Grundpflege, Behandlungspflege, Verhinderungspflege oder Betreuung.
Pflegestärkungsgesetz
Rechtsgrundlage, die die Pflegeversicherung reformiert hat. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen.
Tagespflege
Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Pflegeeinrichtung und kehren abends nach Hause zurück. Die Kosten werden anteilig von der Pflegekasse übernommen.
Verhinderungspflege
Leistung nach § 39 SGB XI, wenn pflegende Angehörige verhindert sind, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub. Die Pflege wird zeitweise von Fachkräften übernommen.
Wundversorgung
Behandlung akuter und chronischer Wunden, wie Verbände wechseln, Dekubitusprophylaxe oder die Versorgung nach Operationen.
24-Stunden-Rufbereitschaft
Telefonische Erreichbarkeit des Pflegedienstes rund um die Uhr für Notfälle oder dringende Fragen.