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Pflegeberatung in Langenfeld und Umgebung

Sicherheit und Orientierung in allen Pflegesituationen

Pflegeberatung in Langenfeld und Umgebung

Sicherheit und Orientierung in allen Pflegesituationen

Individuelle Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflege Gambers unterstützt Sie mit Beratungsgesprächen nach
§ 37.3 SGB XI.
Diese sind für Pflegegeldempfänger verpflichtend und sichern den Anspruch auf Leistungen.
Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen begleiten Sie bei allen Fragen rund um die Pflege, geben praktische Tipps und informieren über Entlastungsmöglichkeiten.

Individuelle Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflege Gambers unterstützt Sie mit Beratungsgesprächen nach § 37.3 SGB XI. Diese sind für Pflegegeldempfänger verpflichtend und sichern den Anspruch auf Leistungen. Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen begleiten Sie bei allen Fragen rund um die Pflege, geben praktische Tipps und informieren über Entlastungsmöglichkeiten.

Unsere Leistungen in der Pflegeberatung

Wir beraten Sie persönlich und zuverlässig – direkt bei Ihnen zu Hause oder telefonisch.
Zu unseren Leistungen gehören:

  • Regelmäßige Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB X
  • Einschätzung des Pflegebedarfs und Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgung
  • Unterstützung bei Anträgen und Pflegeplanung
  • Information über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Beratung zu Hilfsmitteln und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
  • Anleitung für pflegende Angehörige zur sicheren Durchführung der Pflege

Was unsere Beratung besonders macht

  • Klare Orientierung in komplexen Pflegesituationen
  • Persönliche Ansprechpartner in Langenfeld und Umgebung
  • Praxistipps, die im Alltag sofort umsetzbar sind
  • Verlässliche Dokumentation für die Pflegekasse

Jetzt Pflegeberatung anfragen

Sie benötigen ein Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI oder möchten sich über Entlastungsangebote informieren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell und zuverlässig.

FAQ

Häufige Fragen zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Das Beratungsgespräch sichert die Qualität der häuslichen Pflege bei Personen, die Pflegegeld beziehen. Eine fachkundige Pflegekraft prüft die aktuelle Situation, gibt Empfehlungen und dokumentiert das Gespräch für die Pflegekasse.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten, müssen die Beratung regelmäßig wahrnehmen. Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Pflegegrad 1 kann das Gespräch freiwillig nutzen.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Für Sie entsteht kein Eigenanteil.

In der Regel zu Hause in Langenfeld, Hilden und Umgebung. Auf Wunsch ist auch eine telefonische oder digitale Beratung möglich, wenn die Pflegekasse dies akzeptiert.

Wir erfassen die Pflege­situation, geben konkrete Praxistipps, prüfen Hilfsmittel und Entlastungsangebote, informieren zu Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag und erstellen die Dokumentation für die Pflegekasse.

Pflegegrad-Bescheid, Versichertennummer, Medikamentenplan, ärztliche Verordnungen, vorhandene Pflegeplanung oder Checklisten sowie Fragen, die Sie klären möchten.

Ohne fristgerechte Beratung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Melden Sie sich schnell, wir finden zeitnah einen Termin.