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Sicherheit und Orientierung in allen Pflegesituationen
Sicherheit und Orientierung in allen Pflegesituationen
Pflege Gambers unterstützt Sie mit Beratungsgesprächen nach
§ 37.3 SGB XI.
Diese sind für Pflegegeldempfänger verpflichtend und sichern den Anspruch auf Leistungen.
Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen begleiten Sie bei allen Fragen rund um die Pflege, geben praktische Tipps und informieren über Entlastungsmöglichkeiten.
Pflege Gambers unterstützt Sie mit Beratungsgesprächen nach § 37.3 SGB XI. Diese sind für Pflegegeldempfänger verpflichtend und sichern den Anspruch auf Leistungen. Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen begleiten Sie bei allen Fragen rund um die Pflege, geben praktische Tipps und informieren über Entlastungsmöglichkeiten.
Wir beraten Sie persönlich und zuverlässig – direkt bei Ihnen zu Hause oder telefonisch.
Zu unseren Leistungen gehören:
Sie benötigen ein Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI oder möchten sich über Entlastungsangebote informieren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie individuell und zuverlässig.
Das Beratungsgespräch sichert die Qualität der häuslichen Pflege bei Personen, die Pflegegeld beziehen. Eine fachkundige Pflegekraft prüft die aktuelle Situation, gibt Empfehlungen und dokumentiert das Gespräch für die Pflegekasse.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten, müssen die Beratung regelmäßig wahrnehmen. Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Pflegegrad 1 kann das Gespräch freiwillig nutzen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Für Sie entsteht kein Eigenanteil.
In der Regel zu Hause in Langenfeld, Hilden und Umgebung. Auf Wunsch ist auch eine telefonische oder digitale Beratung möglich, wenn die Pflegekasse dies akzeptiert.
Wir erfassen die Pflegesituation, geben konkrete Praxistipps, prüfen Hilfsmittel und Entlastungsangebote, informieren zu Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag und erstellen die Dokumentation für die Pflegekasse.
Pflegegrad-Bescheid, Versichertennummer, Medikamentenplan, ärztliche Verordnungen, vorhandene Pflegeplanung oder Checklisten sowie Fragen, die Sie klären möchten.
Ohne fristgerechte Beratung kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Melden Sie sich schnell, wir finden zeitnah einen Termin.